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Zahlung und Erstattung der Kosten für im Ausland erbrachte Gesundheitsleistungen

Letzte Prüfung: 12.05.2022

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte

Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in einem anderen EU-Land eine medizinische Behandlung benötigen, geben Sie bitte Ihre Adresse an Europäische Krankenkassenkarte Um den Zahlungsprozess und die Erstattung von Ausgaben zu erleichtern.

Mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und die Erstattung der entstandenen Kosten verlangen Unter den gleichen Bedingungen wie die Bürger des Landes, in dem Sie sich befinden. Wenn die Behandlung, die Sie benötigen, für Anwohner kostenlos ist, ist sie auch für Sie kostenlos. Wenn Sie für eine Behandlung bezahlen müssen, können Sie bei der zuständigen nationalen Behörde eine Kostenerstattung beantragen und erhalten den entsprechenden Betrag direkt im Land, in dem die Behandlung erfolgte, oder bei Ihrer Rückkehr eine Kostenerstattung bei der für Ihre Krankenversicherung zuständigen Stelle beantragen Heimat.

Die Kostenerstattung richtet sich nach den Bestimmungen und Gebühren des Landes, in dem Sie behandelt werden. Je nach den in diesem Land geltenden Vorschriften können Ihnen also entweder die vollen Kosten der Behandlung erstattet werden oder Sie müssen den vom Benutzer zu tragenden Teil bezahlen. Alternativ kann die für Ihre Krankenversicherung zuständige Stelle beschließen, Sie nach ihren eigenen Vorschriften vollständig zu erstatten.

Jedes EU-Land hat mindestens eine nationale Kontaktstelle, die Ihnen bei Fragen zur Erstattung helfen kann.

persönliche Erfahrung

Informieren Sie sich über die geltenden Sozialversicherungsvorschriften des Landes, das Sie besuchen

Anna, die vom französischen Gesundheitssystem abgedeckt ist, ging für einige Monate nach Belgien, um ihr Studium abzuschließen, und nahm eine in Frankreich ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte mit. Anna ist schwanger und wird in Belgien entbinden. Da Schwangerschaft und Geburt Erkrankungen sind, die eine dringende medizinische Versorgung erfordern, kann Anna die notwendige medizinische Versorgung in Belgien in Anspruch nehmen, wenn sie ihre Europäische Krankenversicherungskarte und ihren Personalausweis vorlegt.

Anna wird in Belgien so behandelt, als ob sie vom Gesundheitssystem dieses Landes abgedeckt wäre. Wenn also die Behandlung für Personen, die vom belgischen Gesundheitssystem abgedeckt sind, kostenlos ist, ist sie auch für Anna kostenlos. Wenn Benutzer in Belgien zuerst zahlen und dann eine Erstattung beantragen, muss Anna den gleichen Betrag zahlen wie Personen, die vom belgischen Gesundheitssystem abgedeckt sind, und dann eine Kostenerstattung beantragen. Sie müssen die Erstattung in Belgien beantragen und dort zum gleichen Satz erstattet werden, wie er vom jeweiligen Gesundheitssystem abgedeckt wird. Belgien kontaktiert dann die zuständigen Dienste in Frankreich, wo Anna versichert ist, um die Erstattung zu erhalten.

Wenn die Geburt jedoch der einzige Grund für Anna ist, in Belgien zu bleiben, kann ihre Europäische Krankenversicherungskarte verweigert werden: Anna sollte vor ihrer Abreise nach Belgien eine Entbindung im Ausland planen, damit sie genau weiß, welche Kosten auf sie zukommen.

Ohne Europäische Krankenversicherungskarte

Wenn Sie keine Europäische Krankenversicherungskarte bei sich haben oder diese nicht verwenden können (z. B. in einem privaten Krankenhaus, das keine Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert), Möglicherweise müssen Sie bezahlen Erhalten Sie Pflege direkt vom Anbieter und Fordern Sie dann bei Ihrer Rückkehr in Ihr Land eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung an. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Gesundheitsdienstleister. Die Bedingungen sind jedoch unterschiedlich:

  • Es werden nur die Behandlungen erstattet, auf die Sie in Ihrem Land Anspruch haben

  • Ihnen werden die Kosten der betreffenden Behandlung in Ihrem Land erstattet, d. h. die Erstattung kann geringer sein als das, was Sie für die Behandlung bezahlt haben

Im Falle einer Notfallbehandlung kann die für Ihre Krankenversicherung zuständige Stelle zur Vermeidung direkter Zahlungen ein Dokument faxen oder per E-Mail versenden, das belegt, dass Sie krankenversichert sind.

Wenn Sie Anspruch auf medizinische Behandlung haben und sich Ihrer Rechte in Bezug auf die Krankenversicherung nicht sicher sind, gehen Sie zu Nationale Kontaktstelle (für jedes Land mindestens eine) Wer kann Sie darüber informieren, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung haben oder nicht und welche Höchstbeträge gelten?

als solche Die geltenden Regeln sind unterschiedlich Wenn Sie ausdrücklich zur medizinischen Behandlung in ein anderes EU-Land reisen.

Siehe auch  Wenn die Fälle zunehmen, richtet die Regierung ein Dengue-Überwachungszentrum ein