Die Nachricht wird von der spanischen Efe präsentiert, die rechtliche Quellen zitiert und zeigt, dass die Argumente der Mitarbeiter der Steuerbehörde gegen die Verteidigung des 44-jährigen kolumbianischen Sängers sprechen.
Die Anwälte von Shakira versichern, dass der Künstler zwischen den Konzerten und der Showbiz-Agenda nur 184 Tage in Spanien blieb und daher nicht verpflichtet war, in diesem Land Steuern zu zahlen.
Im Januar 2020 gaben Inspektoren der spanischen Steuerbehörde vor einem Untersuchungsrichter bekannt, dass der Künstler zwischen 2012 und 2014 keine Einkommenssteuer gezahlt habe. Diese Beschwerde wurde durch einen Bericht über den Prozess bestätigt.
Die Klage begann im Dezember 2018 gegen Shakira und den Steuerberater des Künstlers in den USA, der wegen sechs Verbrechen gegen die staatliche Steuerverwaltungsbehörde angeklagt war, nach einem angeblichen „Plan“, der Zahlung von Einkommens- und Grundsteuern durch steuerliche Unternehmen zu „entkommen“ Häfen, die offiziell Shakiras Herkunft besitzen.
Konkret behauptet die spanische Staatsanwaltschaft, die Sängerin habe „die mit ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgerufenen Kapitalbewegungen geleitet“ – Konzerte, Teilnahme am nordamerikanischen Unterhaltungsprogramm „The Voice“ und Werbeseiten über Parfums mit dem Namen der Künstlerin. Über Unternehmen mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, den Kaimaninseln, Malta, Panama und Luxemburg.
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