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Google stimmt einer Überarbeitung der Datenrichtlinien in Deutschland in einer Kartellvereinbarung zu

Google stimmt einer Überarbeitung der Datenrichtlinien in Deutschland in einer Kartellvereinbarung zu

Als Reaktion auf erste Einwände des deutschen Kartellamtes hat Google zu erheblichen Änderungen seiner Datenrichtlinien zugestimmt. Ziel dieser Resolution ist es, Nutzern mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu geben und eine Kombination von Daten aus mehreren Quellen und Google-Diensten einzubeziehen.

Was du wissen musst:

  • Google willigt ein, seine Datenpraktiken zu ändern, um die Kartelluntersuchung in Deutschland zu beenden
  • Das deutsche Kartellamt warf Google vor, den Nutzern nicht genügend Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten zu geben.
  • Technologieunternehmen sind darauf angewiesen, zielgerichtete Anzeigen auf der Grundlage von Benutzerdaten zu verkaufen.
  • Durch die von Google vereinbarten Änderungen erhalten Nutzer mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten in allen Diensten des Unternehmens.
  • Die Änderungen gelten möglicherweise nicht für alle Google-Dienste und einige unterliegen EU-Vorschriften.

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Die deutsche Kartellbehörde hat im Januar eine sogenannte Beschwerdepunkte gegen Google zu dessen Datenverarbeitungsbedingungen veröffentlicht. Der Vorwurf lautet, dass es den Nutzern bei allen Diensten des Unternehmens an ausreichender Wahlmöglichkeit darüber fehle, in welchem ​​Umfang und auf welche Weise sie in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen.

Technologiegiganten verlassen sich auf den Verkauf zielgerichteter Anzeigen auf der Grundlage riesiger Datenmengen, die sie über Benutzer sammeln. Dieses lukrative Geschäftsmodell wird derzeit von Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt geprüft.

Die deutsche Regulierungsbehörde sagte, dass die Verpflichtungen von Google den Nutzern mehr Wahlmöglichkeiten darüber geben würden, wie ihre Daten auf den Websites des Unternehmens verwendet werden. „Nutzer von Google-Diensten haben künftig eine viel bessere Wahlmöglichkeit darüber, was mit ihren Daten passiert, wie Google sie verwenden kann und ob ihre Daten in anderen Diensten verwendet werden dürfen“, sagte Andreas Mund, Leiter des Kartellamts. , in einer Erklärung (via Reuters)

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„Dies schützt nicht nur das Recht der Nutzer, über die Verwendung ihrer Daten zu entscheiden, sondern schränkt auch die datengesteuerte Marktmacht von Google ein“, fügte er hinzu.

Das Angebot von Google umfasst mehr als 25 weitere Dienste, darunter Gmail, Google News, Assistant, Kontakte und Google TV.

Diese Änderungen gelten jedoch nicht für Google Shopping, Google Play, Google Maps, Google Search, YouTube, Google Android, Google Chrome und die Online-Werbedienste von Google, die alle der neuen EU-Gesetzgebung namens „Digital Markets Act“ unterliegen. Aufgaben.

Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat ihre Überwachung von Big-Tech-Unternehmen verstärkt, seit sie im Jahr 2021 weitreichende Befugnisse erhalten hat, bekannt als Artikel 19a GWB, die es ihr ermöglichen, bestimmte Arten von Praktiken von Unternehmen zu untersuchen und zu verbieten, die als sehr bedeutsam gelten und in verschiedenen Bereichen Marktmacht haben. Dies führte zu Untersuchungen bei Amazon, Meta Platforms und Apple.