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Ein deutsches Gericht hat das Darlehen von Isabel dos Santos mit einer Geldstrafe belegt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde die Strafe wegen eines „Verstoßes gegen Versäumnisse“ des Geldwäschegesetzes verhängt. Es handelt sich um einen Kredit der KfW-Ipex-Bank, der im Jahr 2015 gewährt wurde und im Rahmen des internationalen journalistischen Rechercheprojekts „Luanda Leaks“ offengelegt wurde.

Im Jahr 2015 verlieh die KfW-Ipex-Bank, deren Aufgabe es ist, den deutschen Export zu fördern, der angolanischen Staatsbank Banco de Poupança e Credit (BPC), die einer von einem Angolaner kontrollierten Brauerei (Sudeba) einen Kredit gewährte, rund 50 Millionen Euro Geschäftsfrau, Tochter des ehemaligen angolanischen Präsidenten Jose Eduardo dos Santos

Das Pressekonsortium teilt auf seiner Website mit, dass Isabel dos Santos das Darlehen für den Kauf von Bier und Abfüllanlagen des deutschen Herstellers Krones AG verwendet hat.

Auf eine Frage zur Crones AG nach den Enthüllungen der Luanda-Leaks antwortete er Reportern, er wisse nicht, dass Sudeba zu Isabel dos Santos gehöre.

Im vergangenen Jahr leiteten die Behörden in Frankfurt ein Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Bank ein, eines der wichtigsten staatseigenen Finanzinstitute, das jedoch nach Angaben der Zeitung wegen unzureichender Beweise eingestellt wurde.

Auch die Süddeutsche Zeitung sagte, Isabel dos Santos habe gesagt, sie wisse nichts von dem KfW-Darlehen und die Brauerei habe keine Verbindung zum angolanischen Staat.

Sudeba ist eines der Vermögenswerte, die im Dezember 2019 auf Anordnung des Gerichts in Luanda beschlagnahmt wurden, zu denen auch die Bankkonten und Bestände der Geschäftsfrau Isabel dos Santos, ihres Ehemanns Sindica Dokolo (verstorben im letzten Jahr) und des Managers Mario Let da Silva gehören.

Die Klage des angolanischen Staates gegen Isabel dos Santos im Rahmen eines Zivilverfahrens, in dem der Staat einen Kredit von mehr als einer Milliarde US-Dollar (925,7 Mio.

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