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Bundesverfassungsgericht verstößt gegen Berliner Mietpreiskontrolle – 15.04.2021

BERLIN, 15. April 2021 (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die Aufhebung eines umstrittenen Gesetzes zur Kontrolle der Mietpreise in Berlin angekündigt, um die steigenden Lebenshaltungskosten in der Landeshauptstadt einzudämmen.

Das in Karlsruhe ansässige Gericht entschied, dass das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gesetz „verfassungswidrig“ und „folglich aufgehoben“ sei.

Das Gericht entschied, dass das Mietgesetz Sache der Bundesregierung sei, was bedeutete, dass die Berliner Regierung ihre Gesetzgebungsfähigkeit verletzt hatte, während sie die Berufung der konservativen und liberalen Opposition der Stadt prüfte.

Die Rede, die im Februar 2020 in Kraft trat, wurde mit insgesamt 85 zu 150 Stimmen im Berliner Parlament gebilligt, wo die linke und die grüne Partei die Mehrheit haben.

Preiskontrollen setzen einen zweijährigen Mietstopp und dann eine Begrenzung der Erhöhungen fest.

Das Identifikationsgerät betraf alle älteren Häuser im privaten Sektor, d. H. Etwa 1,5 Millionen, laut Rathaus.

Insbesondere der begrenzte Text für 2025 sah vor, dass höhere Mieten gesenkt werden konnten.

Ziel ist es, dem starken Anstieg der Mieten in Berlin in den letzten Jahren entgegenzuwirken, das, obwohl es eine der größten Hauptstädte Europas ist, von Wohnungsnot geplagt wird.

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