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Deutschland genehmigt kurz- und mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen

Deutschland genehmigt kurz- und mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen

DUnd laut Wirtschaftsministerium wird die Umsetzung dieser Energiesparmaßnahmen den Gasverbrauch um bis zu 2 % senken und in den nächsten zwei Jahren Einsparungen von rund 10,8 Milliarden Euro ermöglichen.

Kurzfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung greifen zum 1. September und für sechs Monate, wobei laut Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck die öffentliche Hand einen besonderen Schwerpunkt hat.

Das Maßnahmenpaket umfasst ein Beleuchtungsverbot für Gebäude und Denkmäler von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie blinkende Werbeanlagen – ausgenommen Sicherheits- und Notbeleuchtung.

In öffentlichen Nichtwohngebäuden werden nicht regelmäßig genutzte Räume nicht mehr beheizt, während in Arbeitsbereichen die Mindesttemperatur von 20 Grad auf 19 Grad erhöht wird.

Heißen Gewerberäumen ist es untersagt, Türen dauerhaft offen zu halten.

Das Beheizen von Innen- oder Außenpools in privaten Gebäuden und Gärten ist verboten.

Mittelfristige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen und privaten Gebäuden und Institutionen sollen voraussichtlich ab dem 1. Oktober für zwei Jahre in Kraft treten.

Anders als kurzfristige Maßnahmen, die vom Ministerrat beschlossen werden, ohne das Parlament zu durchlaufen, müssen mittelfristige Maßnahmen vom Bundesrat, dem Oberhaus des Deutschen Bundestages, genehmigt werden.

Habek verwies auch auf Maßnahmen der Regierung, um der Unabhängigkeit von Russlands Energieversorgung näher zu kommen, beispielsweise durch die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch den Bau von Flüssigerdgas-Terminals.

„Aber es ist sehr wichtig, in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Haushalten Gas einzusparen“, so die heute verabschiedeten Erlasse „einen wichtigen Beitrag“.

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