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Bale strebt die Schaffung eines „Bolsa-Atleta“-Programms in Marechal Rondon – O Presente an

Bale strebt die Schaffung eines „Bolsa-Atleta“-Programms in Marechal Rondon – O Presente an

Der Gesetzentwurf Nr. 46/2023 über die kommunale Exekutivgewalt ist seit Anfang dieser Woche im Stadtrat von Marechal Candido Rondon in Kraft. Der Text sieht Änderungen des Gesetzes Nr. 5.133/2019 vor, das die kommunale Sport- und Unterhaltungspolitik regelt. Ziel ist die Umsetzung des Programms „Bolsa-Atleta“ und des „Städtischen Sport- und Erholungsfonds“.

Wie Oberbürgermeister Marcio Rauber in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert, wird der „Kommunale Sport- und Freizeitfonds“ im Falle seiner Verabschiedung neben finanziellen Mitteln auch aus Mitteln aus eigenen Haushaltszuweisungen, Zusatz- und Ergänzungsmitteln, letztlich erhaltenen Beiträgen und Spenden bestehen. Vom Bund und vom Staat bereitgestellte Mittel für Sport- und Freizeitprogramme.

Die Verwaltung des Fonds liegt in der Verantwortung der städtischen Sport- und Freizeitverwaltung, die Überwachung und Aufsicht erfolgt durch den städtischen Sport- und Freizeitrat.

Die Umsetzung des „Bolsa-Atleta“-Programms innerhalb der Gemeinde zielt darauf ab, den Sport durch Anreize, einschließlich finanzieller Anreize, für Sportler und Parasportler zu fördern, die Marechal Rondon bei Wettbewerben und Veranstaltungen vertreten, die von der städtischen Sport- und Freizeitverwaltung und den Institutionen gefördert werden die das staatliche, nationale und internationale Sportsystem ausmachen. .

Der monatlich zu überweisende Betrag kann zwischen 200 und 2.500 R$ liegen, abhängig vom Stadium und der Art der Aktivität des Sportlers oder behinderten Sportlers, beginnend mit einem Mindestalter von 11 Jahren. Die Zuschussbeträge werden dem Begünstigten direkt über ein Giro- oder Sparkonto bei einer Bankfiliale in der Gemeinde überwiesen.

Eine der Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen im schulpflichtigen Alter ist die Teilnahme am Bildungssystem mit einer Anwesenheitsquote von mindestens 75 % im Unterricht.

Der Gesetzentwurf Nr. 56/2023 wurde in der Sitzung der gesetzgebenden Behörde am vergangenen Montag (23.) verlesen und zur Analyse durch den Justiz- und den Schreibausschuss hochgeladen. Finanzen, Budget und Inspektion; Bildung, Kultur, Gesundheit, Soziales und Umwelt. Nachdem die Stellungnahmen abgegeben wurden, wird die Angelegenheit in der Plenarsitzung von den Ratsmitgliedern zur Abstimmung gestellt.

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