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Die eritreische Ansiba Group erwirbt das Kiro-Hypermarktnetzwerk in Angola – Unternehmen

Die Nachricht wurde bereits von der angolanischen Wochenzeitung Expansão bekannt gegeben, wonach Anseba die zuvor im Besitz der Zahara-Gruppe befindliche Hypermarktkette übernehmen wird, die mit den Generälen „Dino“ (Leopoldino Fragoso do Nascimento) und Kopelipa (Helder Vieira Dias) verbunden ist und die sich im Rahmen des Asset Recovery-Programms in staatlicher Hand befindet.

Später bestritt IGAPE, dass der Privatisierungsprozess abgeschlossen sei, und Alimenta Angola wandte sich an Anwälte, um Einwände gegen die Lieferung der Einzelhandelskette an Eritreer zu erheben.

Laut der heute veröffentlichten Erklärung haben drei Anwärter Vorschläge eingereicht – Anseba, Alimenta Angola und Camarufi – die auch mit den beiden Generälen verbunden sind, ehemaligen starken Anführern des ehemaligen Präsidenten José Eduardo dos Santos – aber nur Anseba und Alimenta Angola hatten eine Phase bestanden, die sich auf die finanzielle Komponente der Bewertungskriterien, mit einem Bericht Erste Verhandlungen, der den Vorteil der eritreischen Gruppe aufzeigt.

„Der erste Handelsbericht wurde darüber informiert, dass der Wettbewerber ALIMENTA ANGOLA während der ersten Anhörung von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, gegen die ursprüngliche Entscheidung des Bewertungsausschusses Berufung einzulegen“, Argumente des Bewertungsausschusses, die laut einer IGAPE eine Verbesserung der fraglichen Punktzahl beinhalteten Stellungnahme.

Am Ende führte ANSEBA mit einer Gesamtpunktzahl von 66,2 Punkten.

IGAPE stellt auch fest, dass „die Teilnehmer in jeder Phase des Verfahrens dokumentierte Beweise für eine mögliche Verbindung mit internationalen Marken vorgelegt haben, um speziell an diesem Wettbewerb teilzunehmen“, und bezieht sich auf die kommerzielle Partnerschaft, die zwischen dem französischen Konzern Carrefour hätte gebildet werden können und Alimenta Angola. , von der brasilianischen Gruppe Tenda Atacado.

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„Die öffentliche Ausschreibung zur Übertragung des Rechts zum Betrieb und zur Verwaltung des KERO-Supermarkt- und Convenience-Store-Netzwerks entspricht allen erforderlichen Verwaltungsverfahren und wird gemäß dem einschlägigen Programm- und allgemeinen Vertragsrecht berücksichtigt“, schließt das Memorandum von IGAPE Press .