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Covid-19: Von außerhalb der Europäischen Union ausgestellte Zertifikate, die von Portugal anerkannt werden

Von Drittstaaten ausgestellte Impf- und Genesungsbescheinigungen werden nun für Flugreisen anerkannt, negative Tests und Quarantäne sind je nach Herkunft gegebenenfalls nicht mehr erforderlich, An diesem Samstag gab die Regierung bekannt.

„Im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Flugverkehr hat die Regierung beschlossen, dass von Drittstaaten ausgestellte Impf- und Genesungszertifikate auf Gegenseitigkeit anerkannt werden und bestimmte Anforderungen erfüllen. Janssen, AstraZeneca, Moderna, Pfizer)“, sagt er in einer Mitteilung an die Medien.

Die Regierung stellt in diesen Fällen klar, dass es „nicht mehr erforderlich ist, bei der Einschiffung oder Einreise in das Staatsgebiet von Staatsangehörigen dieser Länder einen Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, die auch aufgrund von möglicher Quarantäne von der Einhaltung der Quarantäne befreit sind“. ihre Herkunft.“

Nur notwendige Reisen sind erlaubt

Ohne EU-Mitgliedstaaten und mit dem Schengen-Raum assoziierte Länder, Brasilien, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich sowie Länder und Verwaltungsregionen, deren epidemiologische Lage der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates vom 30. Juni 2020 entspricht – Liste jetzt schließt Uruguay ein und schließt Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Japan und Serbien aus.

Die Regierung sagt, dass nur notwendige Reisen in und aus anderen Drittstaaten erlaubt sind.

Erforderliche Reisen sind insbesondere solche, deren Zweck darin besteht, den Bürgern die Durchreise oder die Einreise nach Portugal aus beruflichen Gründen, zum Studium, zur Familienzusammenführung, aus gesundheitlichen Gründen oder aus humanitären Gründen zu ermöglichen.

„Alle Bürger, die mit dem Flugzeug nach Portugal reisen möchten, mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren, müssen ein digitales EU-Zertifikat oder eine von Drittstaaten ausgestellte Impf- oder Genesungsbescheinigung vorlegen, deren Gültigkeit jetzt anerkannt wurde“, sagt er in a Hinweis.

Stattdessen müssen sie einen molekularen Labortest per RT-PCR oder einen Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis innerhalb von 72 bzw. 48 Stunden vor Versand nachweisen.

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Zu diesem Zweck sind nur Antigen-Schnelltests zulässig, die in der von der Kommission für Gesundheitssicherheit der Europäischen Union genehmigten Gemeinsamen Liste des COVID-19-Screenings aufgeführt sind, und das Handbuch muss zwingend die Identifizierung des Bürgers, das Geschlecht, das Testdatum, den Namen, die Hersteller, Datum, Uhrzeit und Ort (einschließlich Land) Gruppe, Testergebnisse, ausstellende Behörde und Validierungsnummer.

Die Maßnahmen treten am 30. September in Kraft

Passagiere, deren Tests oder Nachweise den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, müssen bei der Einreise in das Festlandgebiet auf eigene Kosten einen neuen Test ablegen und an einem geeigneten Ort im Flughafen warten, bis die Mitteilung des Ergebnisses durch die Regierung bestätigt wird.

Sie weist auch darauf hin, dass Fluggesellschaften Fluggästen nur gegen Vorlage eines von einem ordnungsgemäß anerkannten Drittland ausgestellten digitalen EU-Ccvid-Zertifikats oder einer von einem ordnungsgemäß anerkannten Drittland ausgestellten Bescheinigung oder eines negativen Testergebnisses zum Zeitpunkt des Abflugs erlauben sollten, Flüge mit Zielort oder Zwischenlandung auf dem portugiesischen Festland vorzulegen. Unter Androhung einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von 500 bis 2000 Euro pro Passagier geahndet wird.

Die erlassenen Maßnahmen gelten in gleicher Weise für das Ein- und Aussteigen von Passagieren und Besatzungsmitgliedern von Kreuzfahrtschiffen in Häfen im Hauptstaatsgebiet.

Diese Maßnahmen gelten bis zum 30. September 2021 um 23:59 Uhr und können je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage jederzeit angepasst werden.

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