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Flüge, die länger als eine Stunde dauern, gelten als storniert und werden entschädigt | Flug

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Dienstag entschieden, dass ein Flug, dessen Abflugzeit um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, als storniert mit Passagierrechten gilt. Grundlage der Entscheidung vom Dienstag waren Beschwerden von Passagieren, die mit Unterstützung von Unternehmen wie Airhelp und Flightright vor einem Gericht in Deutschland und vor einem Gericht in Österreich gegen Austrian Airlines, Laudamotion, Eurowings, Azurair und Corendon Airlines vorgegangen waren.