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Wurde tot in einer Wohnung in Deutschland von Brasilien und Familie TO | gefunden Togandins

Wellington D’Souza Frankel, 35, ist am vergangenen Wochenende in Deutschland gestorben. Nach Angaben von Familienmitgliedern wurde er in der Wohnung gefunden, in der er in der deutschen Hauptstadt Berlin lebte. Jetzt kämpft seine Familie darum, die Leiche nach Brasilien zu bringen.

Der aus Kurubi, südlich der Tokandins, stammende Junge arbeitete acht Jahre in Deutschland und studierte Werbung. „Er hat uns nie etwas gegeben, woran wir arbeiten könnten [para Alemenha] Es gelang ihm, seine Träume vom Lernen zu verwirklichen „, sagte sie zu ihrer Tante Mora Celia Alves de Sousa.

Familienmitglieder versuchen einem jungen Mann zu helfen, der in Deutschland gestorben ist und seinen Körper transplantieren lässt

Die Familie sagte, sie habe Schwierigkeiten, Informationen darüber zu bekommen, was passiert sei. Sie sagen, dass sie nicht wissen, ob es eine offene polizeiliche Untersuchung gibt, um die Todesursache zu finden, und dass sie Schwierigkeiten haben, Wellingtons Leiche in seine Heimatstadt zu bringen.

Wellingtons Leiche wurde im Berliner IML gefunden. Jetzt haben die Verwandten keine Zeit mehr, um umzuziehen, sonst kann die Leiche in einem europäischen Land begraben werden.

„Wir wissen nur, dass er im IML ist. Das Fachwissen wird noch am Freitag oder Dienstag der nächsten Woche beginnen. Wir müssen bald hineingehen, weil sie ihn hilflos begraben werden. Wir wollen nicht, dass er eine Mutter hat, er hat eine Familie“, sagte Tante .

Das Außenministerium sagte, wenn Brasilianer im Ausland sterben, können Botschaften Familienmitgliedern allgemeine Hinweise geben, die Verbindung zu den lokalen Behörden unterstützen und die Ausstellung von Dokumenten wie Sterbeurkunden der Botschaft überwachen. Ob die Überreste von im Ausland verstorbenen Brasilianern nach Brasilien gebracht werden sollen oder nicht, ist eine Familienentscheidung, und laut Itamarti gibt es keine regulatorischen und budgetären Regelungen für die Zahlung durch die Regierung. (Siehe vollständige Anmerkung am Ende der Geschichte)

Nach Angaben von Verwandten werden die Kosten für den Transport des Körpers rund 100.000 US-Dollar betragen. Die Familie setzt sich also dafür ein, Geld zu sammeln.

Fociracio Alves dos Reyes, ein Verwandter von Docandins, der in Barre lebt, sagte, er habe versucht, Dokumente zu organisieren, um die Leiche nach Kurub zu bringen, sagte jedoch, es sei schwierig, die brasilianische Botschaft in Deutschland zu kontaktieren.

„Wir haben bereits Kontakt mit dem Konsulat in Berlin aufgenommen und noch keine Antwort erhalten. Wir bitten die örtlichen Behörden, uns zu helfen, seinen Körper für diesen Transfer nach Brasilien zu bringen, da seine Familie sehr hart arbeitet. Seine Mutter hat währenddessen nicht gegessen die Tage, und unsere Großmutter leidet sehr. „sagte Fabregio.

Notiz vom Itamarati-Palast

Itamarti ist über die brasilianische Botschaft in Berlin erhältlich, um die Familie des Opfers gemäß den geltenden internationalen Vereinbarungen und den örtlichen Gesetzen zu unterstützen. Die Kontakte der Botschaft können unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.portalconsular.itamaraty.gov.br/seu-destino/alemanha#rede-consular-do-brasil. Wenn Sie möchten, kann sich die Familie auch direkt an die Itamarati Embassy Assistance Unit in Brasilia wenden, indem Sie eine E-Mail an dac@itamaraty.gov.br senden.

Im Falle des Todes eines brasilianischen Staatsbürgers im Ausland können brasilianische Botschaften Familienmitgliedern allgemeine Hinweise geben, bei der Verbindung mit den örtlichen Behörden behilflich sein und Dokumente wie Sterbeurkunden der Botschaft ausstellen. Die Familie entscheidet, ob die Überreste der im Ausland verstorbenen Brasilianer nach Brasilien gebracht werden sollen oder nicht. Es gibt keine regulatorischen und budgetären Regelungen für die Überweisung der Übertragung durch die Regierung. Abhängig von der Todesursache kann die diplomatische Unterstützung Überwachungsuntersuchungen bei den örtlichen Behörden umfassen.

Gemäß Artikel 12.527 (Zugang zum Informationsgesetz) und seinen Bestimmungen zum Recht auf Privatsphäre der betroffenen Personen gibt das Außenministerium keine Informationen zu Fällen persönlicher Unterstützung für brasilianische Staatsbürger.

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