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Gegen Google ermittelt das deutsche Kartellamt wegen Datennutzung

Das deutsche Kartellamt hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu untersuchen, ob Google Deutschland, Google Irland und die Muttergesellschaft Alphabet ihre Marktbeherrschung im Umgang mit Daten missbrauchen.

Das Bundeskartellamt (auch Bundeskartellamt oder Bundeskartellamt genannt) sagte, die Untersuchung werde prüfen, ob der Technologieriese den Nutzern genügend Wahlmöglichkeiten bei der Verwendung ihrer Daten bei der breiten Palette digitaler Dienste bietet, die er anbietet.

Google sagte, dass die Leute seine Dienste nutzen, weil sie nützlich sind, nicht weil sie dazu gezwungen werden oder weil sie keine Alternativen finden.

„Wir geben den Menschen eine einfache Kontrolle darüber, wie ihre Informationen verwendet werden, und schränken die Verwendung personenbezogener Daten ein“, sagte Unternehmenssprecher Ralph Bremer und fügte hinzu, dass Google die Behörde bei ihren Ermittlungen unterstützen werde.

Die in Bonn ansässige Regulierungsbehörde hat die erweiterten Befugnisse, die in den jüngsten Reformen des deutschen Wettbewerbsrechts gewährt wurden, genutzt, um neue Ermittlungen gegen Facebook und Amazon in Bezug auf ihre Datenpraktiken einzuleiten.

Im Fall von Google wird es prüfen, ob sein Angebot an digitalen Diensten, einschließlich der Suche, YouTube, Maps, seines Android-Smartphone-Betriebssystems und des Chrome-Browsers, bedeutet, dass das Unternehmen auf allen Märkten eine beherrschende Stellung einnimmt.

„Das Geschäftsmodell von Google basiert in erster Linie darauf, Daten seiner Nutzer zu verarbeiten“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

„Wir werden die Bedingungen, unter denen Nutzerdaten verarbeitet werden, sorgfältig analysieren. Die zentrale Frage ist, ob Verbraucher genügend Wahlmöglichkeiten haben, wie Google ihre Daten verwendet, wenn sie Google-Dienste nutzen möchten.“

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Die Agentur hat versucht, Benutzerdaten als Wettbewerbsproblem zu behandeln, eine Position, die von Kritikern abgelehnt wird, die sagen, dass die Angelegenheit unter die EU-Datenschutzgesetze fällt.

Sie hat 2019 die Verarbeitung der Daten von Facebook-Nutzern eingeschränkt und einen langen Rechtsstreit entfacht, der nun vor dem Europäischen Gerichtshof um ein Gutachten zur Klärung seiner Befugnisse vorgelegt wurde.