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Deutschland stimmt kurz- und mittelfristigen Energiesparmaßnahmen zu

Deutschland stimmt kurz- und mittelfristigen Energiesparmaßnahmen zu

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei Verordnungen zur mittel- und langfristigen Energieeinsparung zugestimmt, die unter anderem die Reduzierung der Beleuchtung an Denkmälern und Werbung oder die Beheizung einiger öffentlicher Plätze beinhalten.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird die Umsetzung dieser Energiesparmaßnahmen es ermöglichen, den Gasverbrauch um bis zu 2 % zu senken und in den nächsten zwei Jahren etwa 10,8 Milliarden Euro einzusparen.

Kurzfristige Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung treten am 1. September für einen Zeitraum von sechs Monaten in Kraft und richten sich laut Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck insbesondere an die öffentliche Hand.

Das Maßnahmenpaket umfasst ein Verbot der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sowie die Beleuchtung von Werbeanlagen – mit Ausnahme der Sicherheits- und Notbeleuchtung.

In öffentlichen Nichtwohngebäuden werden nicht regelmäßig genutzte Räume nicht beheizt, während an Arbeitsplätzen die Mindesttemperatur von 20 Grad auf 19 Grad ansteigt.

Beheizte Gewerberäume werden daran gehindert, die Türen dauerhaft offen zu halten.

In privaten Gebäuden und Gärten ist es verboten, Hallen- oder Freibäder zu beheizen.

Die mittelfristigen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden sowie öffentlichen und privaten Unternehmen treten voraussichtlich am 1. Oktober und für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft.

Im Gegensatz zu kurzfristigen Maßnahmen, die vom Kabinett beschlossen werden, ohne den Bundestag zu durchlaufen, müssen mittelfristige Maßnahmen vom Bundesrat, dem Bundesrat, beschlossen werden.

Habek verwies auch auf staatliche Maßnahmen, um der Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen näher zu kommen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, etwa durch den Bau von LNG-Terminals.

„Aber auch die öffentliche Verwaltung, Unternehmen und möglichst viele Haushalte müssen mit mehr Gas versorgt werden“, so dass die heute verabschiedeten Verordnungen einen „wichtigen Beitrag“ leisten, fügte er hinzu.

Siehe auch  Die jährliche Inflationsrate in Deutschland stieg im Dezember auf 3,7 %