logistic ready

Fachportal für Intralogistik

Deutschland klagt bei Italien über Streit um Entschädigung für NS-Verbrechen

Deutschland klagt bei Italien über Streit um Entschädigung für NS-Verbrechen

Deutschland hat vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen eine Klage gegen Italien wegen eines alten Streits über Entschädigungen während des Zweiten Weltkriegs eingereicht.

Das gab der Internationale Gerichtshof (IGH) Ende Freitag bekannt.

Der deutsche Fall bezieht sich auf eine frühere Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012, die bestätigte, dass Deutschland eine gesetzliche Ausnahme von Verfahren hatte, die von Drittstaaten wegen nationalsozialistischer Gräueltaten eingereicht wurden.

Im Jahr 2008 entschied der italienische Oberste Gerichtshof, dass ein italienischer Staatsbürger die deutsche Souveränität verletzt hatte und Anspruch auf Entschädigung für seine Deportation nach Deutschland im Jahr 1944 hatte, weil er unter Sklaverei gearbeitet hatte.

In diesem neuen Fall argumentiert Deutschland, dass trotz dieses Urteils „die innerstaatlichen italienischen Gerichte seit 2012 eine erhebliche Zahl von Beschwerden gegen Deutschland unter Verletzung seiner Souveränität aufrechterhalten haben“.

Im Siegerverfahren von 2012 argumentierte Berlin, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs Italiens das nach der Nazi-Niederlage geschaffene Entschädigungssystem in Frage stellte, das Deutschland bereits seit den 1950er Jahren zu Milliardenzahlungen geführt hatte.