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Deutschland genehmigt Impfpflicht für Angehörige der Gesundheitsberufe

Nachdem die deutschen Delegierten an diesem Freitag ein Gesetz verabschiedet haben, das vorsieht, dass alle in Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeitenden Personen gegen das Virus geimpft werden müssen, müssen sich Angehörige der Gesundheitsberufe gegen Govt-19 impfen.

Das mit 571 Ja- und 80 Nein-Stimmen erhaltene Diplom gilt auch für Beschäftigte in Einrichtungen, die Menschen mit Behinderung aufnehmen, ambulanten Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten oder kommunalen Bildungszentren.

Dem Gesetzentwurf zufolge tragen die Angehörigen der Gesundheitsberufe eine „besondere Verantwortung“, da sie „in engem und intensivem Kontakt mit Personen mit hohem Infektionsrisiko und schweren oder gefährlichen Erkrankungen“ stehen. Jeder, der diese Maßnahme anstrebt, muss bis zum 15. März 2022 eine vollständige Impfung nachweisen. Wenn nicht, können sie nicht arbeiten.

Zu beachten ist, dass Länder wie Frankreich, Italien, Griechenland oder das Vereinigte Königreich bereits Impfpflichten für Angehörige der Gesundheitsberufe eingeführt haben.

Außerdem will Deutschland den Impfstoff ab Februar 2022 für die gesamte Bevölkerung verpflichtend machen. Über den Umzug könnte noch in diesem Jahr abgestimmt werden.

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