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Deutsche Agentur setzt Zertifizierung der Nord Stream-Pipeline vorübergehend aus

Das Zertifizierungsverfahren, ohne das die Pipeline unter Androhung von Sanktionen nicht in Betrieb genommen werden kann, wurde nach Angaben der deutschen Energieregulierungsbehörde vorübergehend ausgesetzt.

„Die Zertifizierung eines Nord Stream 2-Pipeline-Betreibers kommt nur in Betracht, wenn der Betreiber eine Rechtsform nach deutschem Recht angenommen hat“, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesnetzagentur.

Nach dieser Ankündigung stieg der Marktpreis für Gas um 12%, zu einer Zeit, in der Europa bereits mit einem Preisanstieg für diesen Energieträger konfrontiert ist.

Die Pipeline, die russisches Gas über Deutschland direkt nach Westeuropa transportiert, ohne die Ukraine zu passieren, ist umstritten, zunächst gegen die USA, die im vergangenen Juli grünes Licht für den Schutz der ukrainischen Energieversorgung gegeben hatten.

Die Agentur weist darauf hin, dass die Nord Stream 2AG mit Sitz in der Schweiz beschlossen hat, eine Zweigniederlassung nach deutschem Recht zur Bewirtschaftung des deutschen Leitungsabschnitts zu gründen, der in diesem Fall die Anforderungen des Energieeinspargesetzes an einen unabhängigen Betreiber erfüllen muss.

Die Bundesnetzagentur fügt hinzu, dass der Zertifizierungsprozess bis zum Abschluss des Güter- und Personentransfers an die deutsche Tochtergesellschaft anhängig sei.

Nach Abschluss dieses Prozesses prüft die Agentur die von dem deutschen Unternehmen als neuer Kandidat eingereichten Unterlagen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, hat die Agentur vier Monate Zeit, einen Entscheidungsentwurf zu erstellen, der nach EU-Recht an die Europäische Kommission zur Stellungnahme übermittelt wird.

Die Stellungnahme kam zu dem Schluss, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Europäische Kommission über die Entscheidung zur Einstellung des Betriebs informiert und die Entscheidung auch den betroffenen Parteien vor ihrer Veröffentlichung mitgeteilt wurde.

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Bereits Anfang des Jahres hatte sich die Bundesnetzagentur geweigert, die Pipeline von der überarbeiteten EU-Gasrichtlinie, auch bekannt als Drittes Energiepaket, freizustellen.

Der Pipeline-Betreiber legte im Juni Berufung bei einem deutschen Gericht ein, das zugunsten der deutschen Behörde entschied.

Nord Stream 2, dessen Bau im vergangenen August abgeschlossen wurde, soll russisches Gas über den Grund der Ostsee nach Deutschland transportieren und dabei den Transit durch die Ukraine umgehen.

Der Kreml hatte bereits im September beantragt, Nord Stream 2 „so schnell wie möglich“ in Betrieb zu nehmen, um mit der Gaslieferung zu beginnen.

Die Pipeline hat eine Kapazität von 55 Milliarden Kubikmetern pro Jahr und ihre Befüllung begann im Oktober.

Vor allem die Installation in Osteuropa wird kritisiert, da Nord Stream 2 den Kontinent Russlands Energiewaffe aussetzen wird, die europäische Unterordnung verstärkt und die Interessen des ukrainischen Verbündeten, des traditionellen Transitlandes, opfert.